Die Gewaltschutzambulanz (GSA) leistet hervorragende Dienste für Opfer von Gewalttaten. Sie ermöglicht die Beweissicherung bevor ein Opfer sich endgültig zur Anzeigenstellung bei der Polizei entscheiden muss. Die GSA wird bisher durch Zuwendungsmittel finanziert, welche dem zwei-Jahres-Rythmus der Haushaltslogik folgen. Wünschenswert ist eine Verstetigung der Tätigkeit.
Ein proaktiver Opferschutzansatz, d.h. das Opferschutzeinrichtungen - bei Einwilligung der*des Betroffenen - proaktiv auf Opfer von Gewalttaten zugehen, wird nunmehr mit diesem Doppelhaushalt begonnen. Dies gilt es fortzusetzen und auszubauen.
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